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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Sylturlaub mit Hertz“

(Stand August 2024)

 

Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie auf der Website „www.Sylturlaub-mit-Hertz.de“ einen Mietvertrag abschließen. Durch die Buchung einer Mietsache auf dieser Website stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Der Abschluss eines Mietvertrages erfolgt nur unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

Die Vermietung erfolgt durch die Maresa Harting-Hertz Familienstiftung, vertreten durch die allein vertretungsberechtigte Präsidentin des Stiftungsrates, Frau Maresa Harting-Hertz, Poststr. 2, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein, im nachfolgenden Vermieterin genannt.

 

I.       Vertragsbedingungen

  1. Der Mietvertrag wird von der Vermieterin im eigenen Namen mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
  2. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen. Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben, ohne eine Haftung der Vermieterin auszulösen. Der Mietvertrag bezieht sich auf die jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen, die als Gesamtschuldner für die Erfüllung der Pflichten der Mieter aus dem Mietvertrag haften.
  3. Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden.
  4. Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, dass in der dem Mieter ausgehändigten Preisliste abweichende Angaben gemacht wurden. Geheizt wird nur während der Heizperiode (01.Oktober – 30. April). Zusätzliche Leistungen müssen vor Ort mit den Mitarbeitern bzw. Vertretern der Vermieterin vor der Abreise des Mieters bezahlt werden. Wäscheservice etc. sind nicht im Mietpreis enthalten und können als zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.

 

II.     Vertragsschluss und Preise

  1. Die auf der Website abrufbaren Darstellungen der Mietsachen dienen lediglich als Aufforderung an den Mieter, ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages abzugeben. Ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltpflichtigen Mietvertrages über eine Mietsache (im Folgenden: „Buchung“) wird dadurch erteilt, dass der Mieter über die Buchungsmaske der Website eine Mietsache auswählt, das Buchungsformular ausfüllt und nach möglicher Überprüfung seiner Ein- bzw. Angaben durch Anklicken der Schaltfläche „Absenden“ die Buchung elektronisch abschickt oder die Parteien sich anderweitig verbindlich einigen.
  2. Die Vermieterin nimmt das Angebot des Mieters mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) an.
  3. Dem Mieter obliegt es sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und er E-Mails der Vermieterin erhalten kann.
  4. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Mietsache ist die Vermieterin verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Mietsache zu unterrichten und ihm eine gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

 

III.    Preisänderungen

  1. Preiserhöhungen sind zulässig in dem in Ziffer II.4 genannten Fall und als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des Mehrwertsteuer-Satzes.
  2. Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen bei der Vermieterin schriftlich geltend gemacht werden.

 

IV.    Zahlungsbedingungen

  1. Bei Abschluss des Mietvertrages sind als Anzahlung 30 % der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Die Anzahlung muss spätestens am dritten Tag nach der Buchung erfolgen, anderenfalls gilt die Buchung als storniert. Die Restzahlung muss bis zum 30. Tag vor Mietbeginn auf dem mitgeteilten Konto der Vermieterin eingegangen sein. Leistet der Mieter die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht fristgemäß, so ist die Vermieterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung (§ 323 BGB) vom Mietvertrag zurückzutreten. Außerdem ist die Vermieterin für diesen Fall berechtigt, den Mieter mit Rücktrittskosten gem. Ziffer V. 1 zu belasten, wobei dem Mieter insoweit ausdrücklich das in Ziffer V. 3 geregelte Recht zusteht.
  2. Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können nicht erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
  3. Wird der Mietvertrag weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit geschlossen, so ist der gesamte Mietzins zu 100% sofort fällig. Auch diese Zahlung muss spätestens am dritten Tag nach der Buchung erfolgen, anderenfalls gilt die Buchung als storniert.

 

V.      Rücktritt / Umbuchungswünsche

  1. Der Mieter kann bis zu 30 Tage vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei der Vermieterin maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Bis 31 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises, ab 30 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 300,00 berechnet. Darüberhinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, sich um einen Ersatzmieter zu bemühen.
  2. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
  3. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese übernehmen unter Einhaltung der vorgenannten Fristen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieterin alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis. Anderenfalls wird die Vermieterin die vorgeschlagenen Personen nicht als Ersatzmieter akzeptieren. Die Entscheidung, ob sie den Ersatzmieter akzeptiert, trifft die Vermieterin. Bei dieser Entscheidung wird sie die Interessen des Mieters berücksichtigen.
  4. Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn unvorhersehbare und unbeeinflussbare Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. (höhere Gewalt) die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
  5. Die Vermieterin empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung.

 

VI.    Gewährleistung

  1. Bei Mängeln an der Mietsache ist der Mieter verpflichtet unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Einzug, den Mangel zu melden.
  2. Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und von der Vermieterin gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
  3. Der Vermieterin ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, von dem Mietvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern.

 

VII.  Pflichten der Mieter

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam als Gesamtschuldner (§ 421 BGB).
  2. Der Mieter verpflichtet sich, eventuell angerichtete Schäden der Vermieterin sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat die Vermieterin das Recht, alle kausal durch den Mieter verursachten Folgeschäden geltend zu machen.
  3. Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, mündlich und anschließend schriftlich der Vermieterin gemeldet werden. Spätere Beanstandungen können nicht mehr angenommen werden.
  4. Der Mieter hat die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen. Die gemietete Bettwäsche ist abzuziehen und in die Wäschesäcke zu legen. Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren. Der Kühlschrank ist abzustellen. Das Kleininventar / Geschirr ist zu reinigen und danach in den dafür vorgesehenen Schränken zu deponieren. Die Schlussreinigung ist in der Miete enthalten.
  5. Am Ende der Mietzeit ist die Mietsache am Abreisetag bis 11.00 Uhr in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, den von der Vermieterin beauftragten Handwerkern zu den üblichen Arbeitszeiten Zugang zur Mietsache zu gewähren. Der Mieter haftet für die Beseitigung von ihm verursachter Schäden.

 

VIII. Hunde

  1. Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich anzufragen und wird in der Buchungsbestätigung von der Vermieterin ggf. bestätigt. Die Parteien werden eine gesonderte Reinigungsgebühr vereinbaren. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen. Schadensersatzansprüche behält die Vermieterin sich vor.

 

IX. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs / WLAN

  1. Falls die Vermieterin in der vermieteten Mietsache einen Internetzugang über WLAN unterhält, gestattet sie dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der vermieteten Mietsache eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Die Vermieterin gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Sylt.
  2. Sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag die Kommune, in der die Mietsache liegt. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, den Mieter an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gilt deutsches materielles Recht.
  4. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
  5. Soweit der Mietvertrag oder diese AGB-Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Mietvertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Schaan, August 2024